Hilfe im AlltagEva Reisig, Friedrichshafen +49 176 99996342

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Haushaltshilfe in Friedrichshafen und Umgebung

Der Haushalt bleibt liegen? Ich mache das.

Ich bin Eva Reisig. Seit 2023 übernehme ich die leichten Hausarbeiten, damit die Wohnung wieder in Ordnung ist und bleibt. Keine Agentur, kein wechselndes Personal, immer ich.

  • Seit 2023
  • Mit Rechnung
  • Eigenes Auto
Eva Reisig, Haushaltshilfe in Friedrichshafen
Haushaltshilfe

Was dazugehört

Leichte Hausarbeiten und Organisation. Sie sagen, was dran ist, und wenn etwas nicht dabei ist, sage ich Ihnen ehrlich, ob ich die Richtige dafür bin.

  • Leichte Reinigungsarbeiten

    Das, was im Alltag liegen bleibt, wenn es nicht mehr so leicht von der Hand geht.

  • Wäsche

    Waschen, aufhängen, abnehmen, zusammenlegen.

  • Ordnung schaffen

    Aufräumen, einsortieren, Dinge wieder dorthin bringen, wo sie hingehören.

  • Haushaltsorganisation

    Den Überblick behalten, damit der Haushalt nicht zur Dauerbaustelle wird.

Was nicht dazugehört

Ich bin Alltagshilfe, keine Reinigungsfirma. Keine Grundreinigung, keine Fenster von außen, kein Treppenhaus, keine Pflege. Wenn Sie das brauchen, sage ich Ihnen das gleich am Telefon und Sie sparen sich den Termin.

Regelmäßig oder einmalig

Wie das abläuft

Meistens sind es feste Termine, wöchentlich oder monatlich. Einmalig geht genauso.

  1. Sie rufen an

    Sie erzählen mir, worum es geht. Erreichbar bin ich montags bis freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr.

  2. Wir lernen uns kennen

    Wir sprechen in Ruhe darüber, was Sie brauchen. Das erste Gespräch ist unverbindlich und kostenlos.

  3. Wir legen los

    Zu festen Zeiten oder nach Bedarf. Abgerechnet wird nach Zeitaufwand, mit Rechnung.

Einsatzgebiet

Wo ich hinkomme

  • Friedrichshafen
  • Ailingen
  • Langenargen
  • Eriskirch
  • Tettnang
  • Markdorf

Friedrichshafen und Ailingen liegen am nächsten. Nach Tettnang, Markdorf, Langenargen und Eriskirch fahre ich ebenfalls. Wenn Ihr Ort nicht dabei ist, fragen Sie trotzdem nach.

Kundenstimmen

Was Kundinnen und Kunden schreiben

Öffentliche Bewertungen aus dem Google-Unternehmensprofil, unverändert im Wortlaut.

Hätte nie gedacht, daß ich als rüstiger Ruheständler mal Hilfe brauchen würde. Doch dann schlug der Bandscheiben-Teufel zu. Für einige Zeit war ich somit außer Gefecht gesetzt und war auf Hilfe angewiesen. Kurzum: Die überaus freundliche Dame Eva Reisig hatte meinen Haushalt in Ordnung gehalten und Lebensmittel eingekauft. Jetzt weiß ich, wie wichtig es ist, kompetente Hilfe zu erhalten.
Ehrenfried WächterGoogle-Rezension
Ich bin mit Ihrer Hilfe mehr als zufrieden, zuverlässig, pünktlich und herzlich hilft Sie mir bei der Bewältigung meiner Hindernisse im Alltag. Danke!
Mariusz ScipniakGoogle-Rezension
Fragen und Antworten

Was Leute vorher wissen wollen

Rechnen Sie mit der Pflegekasse ab?

Nein. Meine Leistungen sind ausschließlich für Selbstzahler. Eine Abrechnung mit der Pflegeversicherung erfolgt nicht, und es gibt keine Anerkennung als Angebot nach § 45a SGB XI in Baden-Württemberg.

Wie werden die Kosten berechnet?

Nach Zeitaufwand, transparent und mit Rechnung. Für Ihren konkreten Bedarf mache ich Ihnen vorher ein unverbindliches Angebot.

Kann ich feste Termine vereinbaren?

Ja. Viele meiner Kundinnen und Kunden haben feste Termine, wöchentlich oder monatlich. Einmalig geht genauso.

Können wir uns vorher kennenlernen?

Ja, sehr gerne. Das erste Gespräch ist unverbindlich und kostenlos. So sehen Sie, ob wir zusammenpassen, bevor Sie sich festlegen.

Wann sind Sie erreichbar?

Montag bis Freitag, 8:00 bis 17:00 Uhr. Wenn ich nicht abnehme, bin ich gerade bei jemandem. Versuchen Sie es dann später noch einmal oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

In welchen Orten arbeiten Sie?

Friedrichshafen, Ailingen, Langenargen, Eriskirch, Tettnang, Markdorf. Wenn Ihr Ort nicht dabei ist, fragen Sie trotzdem nach.

Konditionen

Kosten, Abrechnung, Steuer

Leistungen ausschließlich für Selbstzahler. Keine Kassenleistungen, keine Anerkennung nach § 45a SGB XI in Baden-Württemberg. Die ausführliche Antwort steht oben unter Fragen und Antworten.
Wenn Sie Einkommensteuer zahlen, holen Sie 20 Prozent zurück. Meine Arbeit zählt als haushaltsnahe Dienstleistung. Davon ziehen Sie 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von Ihrer Einkommensteuer ab, bis zu 4.000 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Dafür brauchen Sie zweierlei: eine Rechnung von mir, und Sie überweisen den Betrag. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an. Voraussetzung ist, dass für Sie überhaupt Einkommensteuer anfällt. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Was in Ihrem Fall gilt, sagt Ihnen Ihr Finanzamt.
Kontakt

Melden Sie sich

Am liebsten telefonisch, das ist für uns beide am schnellsten. Erreichbar bin ich montags bis freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr.

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